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Notarielle Leistungen
Unsere Notarin und unsere Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. In dieser Eigenschaft werden sie für Sie verlässlich und fachlich kompetent in den zentralen Bereichen Ihres Lebens tätig. Für uns bedeutet die notarielle Tätigkeit: Vertrauenswürdige, individuelle Dienstleistung bei höchster Sorgfalt und Qualität. Als unabhängige und unparteiische Berater achten unsere Notarin und unsere Notare auf einen gerechten Interessenausgleich aller Vertragsparteien.
Mit diesem Anspruch erarbeiten unsere Notarin und unsere Notare für Sie maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen des Immobilien- und des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Erb- und Familienrechts sowie der Vermögensübertragung und der Nachfolgeregelung.
Immobilienrecht
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Notarin und unserer Notare ist das Immobilienrecht. Sie entwerfen Kauf- und Übertragungsverträge für Grundstücke, für Häuser und für Wohnungen sowie für Gewerbeimmobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Erklärungen und beurkunden diese mit Ihnen.
Ebenso gestalten unsere Notarin und unsere Notare Bauträgerverträge, Teilungserklärungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Realteilungen, nachbarliche Regelungen und sonstige Rechtsbeziehungen rund um die Immobilie. Rechtlich beratend begleiten unsere Notarin und unsere Notare Sie individuell und kompetent nicht nur vor und in der Beurkundung, sondern ebenso während der sich dann anschließenden gesamten Abwicklung.


Handels- und Gesellschaftsrecht
Unternehmerische Tätigkeit erfordert stets klare rechtliche Strukturen, Vereinbarungen und Regelungen. Sorgfältig begleiten unsere Notarin und unsere Notare Sie bereits bei der Entscheidung hinsichtlich der Rechtsform Ihres Unternehmens. Sie gestalten die notwendigen Gründungsurkunden, entwerfen gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Gesellschaftsverträge und kümmern sich anschließend um die Anmeldung zum Handelsregister.
Auch in der Folgezeit werden Sie während Ihrer laufenden Geschäftstätigkeit dann durchgehend von unserer Notarin und unseren Notaren begleitet, indem diese Sie auch bei Änderungen im Gesellschafterkreis, bei Satzungsänderungen, bei Kapitalerhöhungen, bei Umwandlungen oder einer Liquidation kompetent unterstützen.
Erbrecht und Vermögensübertragungen
Schützen Sie Ihr wirtschaftliches Lebenswerk und den Familienfrieden durch eine rechtzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und dem Todesfall. Unsere Notarin und unsere Notare analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle finanzielle und familiäre Situation und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur sinnvollen Gestaltung lebzeitiger Übertragungen und Verfügungen von Todes wegen.
Wir entwerfen und gestalten Testamente, Erbverträge und Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge oder auch Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge. Mit der fachkundigen individuellen Beratung tragen unsere Notarin und unsere Notare dazu bei, möglichst Streit im Kreise Ihrer Erben zu verhindern und Pflichtteilsstreitigkeiten zu vermeiden. Gerade bei der Weitergabe größerer Vermögen oder sogar Unternehmen besteht das Risiko späterer streitiger Auseinandersetzungen in den nachfolgenden Generationen.
Auch nach dem Erbfall beraten unsere Notarin und unsere Notare Sie im Rahmen der Nachlassabwicklung. Wir beurkunden Erbscheinsanträge und führen durch die Auseinandersetzung eines Nachlasses im Falle von Erbengemeinschaften, insbesondere wenn Unternehmen oder Immobilien zum Nachlass gehören. Insofern können unsere Notarin und unsere Notare mit Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbteilsübertragungen oder Abschichtungsverträgen helfen.


Familienrecht
Im Familienrecht sind in besonderer Weise Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen gefragt. Vor Eingehung einer Ehe ist eine Beratung über die damit verbundenen Rechtsfolgen auch im Hinblick auf mögliche Krisensituationen regelmäßig sinnvoll. Dies erscheint unromantisch, jedoch wird ein ausgewogener Ehevertrag helfen, späteren Streit zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
Im Falle des Scheiterns einer Ehe unterstützen unsere Notarin und unsere Notare Sie als neutraler Berater bei der Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen durch individuell erarbeitete vertragliche Regelungen. Dabei geht es häufig um Unterhalt für Eheleute oder Kinder, um Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich, ebenso um Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern. Die notarielle Beurkundung ist außerdem erforderlich bei der Aufteilung von gemeinsamen Immobilien und Verbindlichkeiten.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit in wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten durch eine sinnvoll gestaltete Vorsorgevollmacht. Sorgen Sie zudem für die Berücksichtigung Ihres Willens in medizinischen Behandlungssituationen und in dem Endstadium Ihres Lebens durch eine Patientenverfügung.
Unsere Notarin und unsere Notare übernehmen für Sie die rechtssichere Gestaltung der dazu erforderlichen Erklärungen.
